Als Unfallopfer haben sie das Recht sich für den Kfz - Gutachter / Kfz - Sachverständiger Ihrer Wahl zu entscheiden! Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie oder auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerischen Versicherung einfach einen Schadensgutachter diesen brauchen sie nicht zu Akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.
Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz - Sachverständigenbüros
erhalten sie ein objektives Gutachten als solide Basis für die weitere Abwicklung.
Ein Gutachten mit
Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.
In unseren Gutachten werden
Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
Die Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter sind grundsätzlich
vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 750 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 750 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.
Ein Gutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob sie Ihr Auto reparieren lassen wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst.
Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass das Kfz - Gutachten des Kfz Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind
neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Hierfür sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc hinzu gezogen werden.