Unfallgutachten
Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen als Geschädigten grundsätzlich frei, sich einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Das gilt auch, wenn der regulierende Versicherer ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Zur Beweissicherung über die Schadenshöhe sowie den Schadensumfang erstellen wir Ihnen ein vollständiges und sachgerechtes Unfallgutachten. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen kostet Sie nichts und bietet Ihnen Vorteile in Bezug auf die Beweispflicht gegenüber der Versicherung und dem Gericht.
Als ein qualifiziertes Schaverständigenbüro erstellen wir für Sie Gutachten für Fahrzeugarten. Die Kosten des erstellten Gutachtens sind bei einem unverschultetem Unfall für Sie als Geschädigter Kostenlos! Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Teilschuld
Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall mittragen, können Sie ein unabhängiges Gutachten bestellen. Die Kosten dafür werden anteilsmäßig geteilt. Gerne beraten wir Sie in diesem speziellen Fall persönlich.
Kurzgutachten
In fast allen Fällen ist es ratsam, nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Ihr Kfz lediglich einen Bagatellschaden davongetragen hat. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn die Schadenssumme unter 750,00 € liegt. In diesen Fällen übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung nicht die Kosten für ein umfangreiches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen.
Aber Vorsicht! Die Entscheidung ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht, ist für einen Laien kaum festzustellen. Nur allzu gerne heben Versicherungen mahnend den Finger und verweisen darauf, dass Sie die Kosten für den Einsatz eines Gutachters selbst zu tragen haben, wenn Sie seine Dienste im Falle eines Bagatellschadens beanspruchen.
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag muss die Versicherung nach § 91 Absatz 1 der Zivilprozessordnung hingegen übernehmen.
Oldtimergutachten
Die Versicherung Ihres Oldtimers benötigt in der Regel ein Wertgutachten über das Fahrzeug, dass Sie Versichern möchten.
Sollte Ihr Oldtimer auf Grund eines unglücklichen Ereignisses nicht mehr zu einer Begutachtung zur Verfügung stehen, können Sie den tatsächlichen Wert nichtnachweisen. So ist der Marktwert beispielsweise nach einem Diebstahl oder Brandschaden Ihres raren Fahrzeuges nicht nachweisbar. In diesem gesonderten Gutachten für Oldtimer werden technischen Daten, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und die Zustandsnote erfasst. Der Wiederbeschaffungswert, Zeitwert wird mit Hilfe von verschiedenen Bewertungskriterien ermittelt.
Beweissicherungsgutachten
Das Beweissicherungsgutachten dient als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche z.B:
- Tachomanipulation (Manipulation der km-Laufleistung)
- Unfallfahrzeug (Reparatur wurde nicht Sach- und Fachgerecht ausgeführt).
Sollte Ihnen bereits nach einigen Tage oder Wochen schwerwiegende Mängel an Ihrem Gebrauchtwagen auffallen, prüfen wir Ihr Fahrzeug auf mögliche nicht im Kaufvertrag festgehaltene Unfallschäden, . Sämtliche Auffälligkeiten werden von uns dokumentiert und ein Beweissicherungsgutachten mit Fotos über den aktuellen Zustand erstellt.