HAUPTUNTERSUCHUNG



Prüfstützpunkt

HAUPTUNTERSUCHUNG (HU) NACH §29 STVZO INKL. „UMA“ (AU)



Die Hauptuntersuchung, im Volksmund gerne als “TÜV” bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.

Die Prüfingenieure der GTÜ sind im Sinne der gebotenen Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Die Ingenieure setzen auch die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO, die Autofahrer in Deutschland wiederkehrend durchführen lassen müssen, schließt in der Regel die Abgasuntersuchung ein. Nach dem positivem Ergebnis ihrer Untersuchungen erteilen die Prüfingenieure die amtliche Prüfplakette.

Zur Vermeidung eines „Strafzettels“ achten Sie auf Ihren nächsten Fälligkeitstermin für die HU. Die farbige Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs zeigt Ihnen an, wann Ihr nächster Prüftermin fällig wird. Die Ziffer in der Mitte der Plakette gibt Ihnen das Jahr der Fälligkeit an und die obenstehende Zahl den Monat.



HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU.


GTÜ-Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.


Vorsicht bei Fristüberziehung!

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben der erhöhten Prüfgebühr ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Nutzen Sie den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter http://hu-erinnerung.gtue.de für die rechtzeitige E-Mail-Erinnerung zur nächsten Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges. (Die dort eingetragenen Daten werden von der GTÜ nur für diesen Zweck verwendet.)



Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Mit den Checklisten bereiten Sie Ihr Kfz auf die Hauptuntersuchung vor oder erhalten Infos zur Schadstoffplakette u.v.m.

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