UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Als Gewerbetreibender ist es Ihre Pflicht alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wenn Sie dieser Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommen, riskieren Sie ein Bußgeld.
Wir als Kfz Sachverständigenbüro können Ihr Fahrzeug gemäß der gesetzlichen Vorschriften der UVV prüfen und Ihnen ein UVV-Prüfbericht ausstellen.