Wenn ein Leasing-Vertrag endet, kann es schnell zu unerwarteten und teuren Nachforderungen kommen. Viele Leasing-Banken und Autohändler nutzen bestimmte Tricks, um den Leasingnehmer für Schäden oder Mängel am Fahrzeug zur Kasse zu bitten. Besonders problematisch wird es oft bei der Bewertung von Abnutzungen, die über das normale Maß hinausgehen. Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, da die Definition von "normaler Abnutzung" nicht immer klar ist und stark von der Einschätzung des jeweiligen Gutachters abhängt.
Die Vertragsbedingungen bei geleasten Fahrzeugen sehen vor, dass der Leasingnehmer für alle Schäden haftet, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Das Problem liegt oft darin, dass die Einschätzung, was "normal" ist, sehr subjektiv sein kann. Faktoren wie das Fahrzeugalter und die Laufleistung spielen dabei eine zentrale Rolle, aber diese werden häufig nicht angemessen berücksichtigt. Dies führt oft zu Missverständnissen und Unklarheiten, wenn es um die Rückgabe des Leasingfahrzeugs geht.
Um sich vor überhöhten Forderungen zu schützen, ist es empfehlenswert, einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der das Fahrzeug vor der Rückgabe eingehend begutachtet. Als erfahrene Kfz-Gutachter in NRW bieten wir Ihnen eine umfassende Inspektion Ihres Leasingfahrzeugs, inklusive einer fundierten Beratung und Reparaturempfehlungen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem alters- und laufzeitentsprechenden Zustand zurückgegeben wird und unnötige Nachforderungen vermieden werden.
Wichtig zu wissen ist, dass das Fahrzeug nicht in einem neuwertigen Zustand zurückgegeben werden muss. Es reicht aus, wenn das Fahrzeug in einem dem Alter und der Nutzung entsprechenden Gebrauchszustand ist. Leider versuchen viele Händler und Gutachter, selbst kleinste Kratzer, Dellen oder Schrammen als übermäßige Abnutzung darzustellen und diese in Rechnung zu stellen. Dabei gilt laut aktueller Rechtsprechung, dass normale Gebrauchsspuren keine übermäßige Abnutzung darstellen und somit auch nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.
Mit der Hilfe eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen können Sie sich gegen unfaire Forderungen zur Wehr setzen und die Leasingrückgabe ohne Sorgen angehen. Unser Service sorgt dafür, dass Sie gut vorbereitet und abgesichert sind, bevor es zur Rückgabe des Fahrzeugs kommt. So können Sie unnötige Kosten vermeiden und entspannt in den nächsten Leasingvertrag starten.