Der geschädigte Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug in Eigenregie repariert, kann die Kosten für die Ausstellung einer Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen vom Schädiger ersetzt verlangen, weil er mit Hilfe einer solchen Bestätigung bei einem weiteren Schadensfall beweisen kann, dass die Reparatur fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurde (AG Fulda, Urteil 5.5.2015 v.-33 C 3/15 (C).
Wir sind Mobil und kommen gerne zu Ihnen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu unseren Leistungen und Produkten.